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DB vom 29.01.1999, Heft 04, Seite 162 - 165

Franchising-Rechnungslegung: US-GAAP und HGB im Vergleich


Gliederung

I.Einleitung
II.Franchising-Rechnungslegung nach US-GAAP
III.Risiken des Systems
 1.Interessenkonflikte bei Gesamtumsatzentwicklung
 2.Mythos versus Realität
IV.Folgerungen für den Jahresabschluß nach HGB
 1.Kann die Veräußerung über Franchising einen eigenen Tätigkeitsbereich begründen?
 2.Welcher Gesetzeszweck soll durch § 285 Nr. 4 HGB zum Ausdruck kommen?
 3.Die Grenzen des § 285 Nr. 4 HGB
V.Zusammenfassung

Einleitung

Franchising ist eine moderne Vertriebskonzeption, die ihren Ursprung in den USA hat. Ausgehend von der dynamischen Entwicklung des Franchisesystems in den USA hat sich diese Vertriebskonzeption auch in der Europäischen Union (EU) rasant entwickelt. In der EU wurden 1997 mehr als 3500 Systeme gezählt, die mit 148 000 Franchisenehmer-Betrieben einen Umsatz von etwa 80 Mrd. ECU erwirtschaftet haben. In Deutschland sind Mitte der 80er Jahre die ersten signifikanten Wachstumsimpulse zu verzeichnen. Seither ist die Franchise-Wirtschaft durch stetiges Wachstum gekennzeichnet. 1997 wurden in Deutschland 600 Franchisesysteme gezählt, die mit einem Außenumsatz von 30 Mrd. DM eine bemerkenswerte ökonomische Bedeutung erlangt haben. Hauptwachstumsträger sind dabei der Dienstleistungssektor und die Handelssparte.

Gesetzlich ist Franchising nicht geregelt. Allgemein versteht man unter Franchising einen Zusammenschluß von einer Vielzahl rechtlich selbständiger Unternehmen, die nach einer einheitlichen Produkt-, Absatz- und Organisationskonzeption ihre Produkte am Markt anbieten und als ein einheitliches Unternehmen gegenüber den Konsumenten auftreten. Um das einheitliche Erscheinungsbild zu ermöglichen, stellt der Franchisegeber (FG) seinen Namen und sein Zeichen sowie fortlaufend kommerzielle, organisatorische und technische Beratung zur Verfügung. Der Franchisenehmer (FN) liefert im Gegenzug eine Einmalgebühr und/oder eine laufende Gebühr.

So sehr Franchising aufgrund wesentlicher betriebswirtschaftlicher Vorteile stetig an Bedeutung zunimmt, sind doch die Schwächen und Risiken des Systems nicht zu unterschätzen - Risiken, über die auch der Bilanzadressat informiert werden sollte.

In den USA hat man bereits zu Beginn der dynamischen Entwicklung (Anfang der siebziger Jahre) die notwendigen Vorkehrungen in der Rechnungslegung getroffen. Die erfolgswirtschaftliche und bilanzrechtliche Behandlung der Aufwendungen und Erträge des Franchisesystems werden durch SFAS 45 geregelt. Die Richtlinien konzentrieren sich dabei auf die Sicherstellung der "fair presentation" der Unternehmenslage des FG.

Im HGB ist Franchising nicht geregelt. Daher ist zu überprüfen, inwieweit auch nach dem HGB spezifischen Franchise-Risiken Rechnung getragen werden muß bzw. ob durch die Interpretation bestehender Rechnungslegungsvorschriften die spezifischen Risiken berücksichtigt werden.


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