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DB vom 27.07.2001, Heft 30, Seite 1569 - 1576

Die Bilanzierung latenter Steuern nach HGB unter Berücksichtigung von E-DRS 12 sowie nach IAS auf Basis der Änderungen der Steuergesetze

Die Bilanzierung latenter Steuern hat in der jüngsten Vergangenheit eine Vielzahl von Neuerungen erfahren. Zum einen wurden die Steuergesetze mehrfach angepasst und zum anderen hat das IASC den Standard IAS 12 geändert. Schließlich hat das DRSC den Entwurf eines Standards zur Bilanzierung latenter Steuern veröffentlicht.

Gliederung

I.Einleitung
II.Alternative Konzepte zur Verrechnung latenter Steuern
III.Kategorien latenter Steuern im Konzernabschluss
 1.Latente Steuern im handelsrechtlichen Einzelabschluss
 2.Latente Steuern aufgrund von Konsolidierungsvorgängen
IV.Latente Steuern bei assoziierten Unternehmen
 1.HGB-Konzernabschluss
 2.IAS-Konzernabschluss
V.Zusammenfassung

Einleitung

Nach § 292a HGB ist es Mutterunternehmen, die einen organisierten Markt i. S. von § 2 Abs. 5 WpHG durch von ihm oder einem seiner Tochterunternehmen ausgegebene Wertpapiere gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG in Anspruch nehmen, möglich, einen sogenannten befreienden Konzernabschluss und -lagebericht nach International Accounting Standards (IAS) aufzustellen und zu publizieren. Konzernabschlüsse nach IAS unterscheiden sich im Rahmen der Bilanzierung, Bewertung und des Ausweises von latenten Steuern in signifikanter Weise von Konzernabschlüssen nach HGB. Im Folgenden sollen daher die wesentlichen Unterschiede zwischen einem HGB- und einem IAS-Konzernabschluss bei Ansatz und Bewertung latenter Steuern unter Berücksichtigung der jüngsten steuerlichen Änderungen analysiert werden. Dabei sind insbesondere auch die Implikationen aus der Verabschiedung des Exposure Drafts E 68 "Income Tax Consequences of Dividends" durch das Board des International Accounting Standards Committee (IASC) am 16. 10. 2000, die eine Ergänzung von IAS 12 zur Folge haben, zu berücksichtigen.

Des Weiteren hat das zentrale Gremium des Deutschen Rechnungslegungs Standard Committee (DRSC), der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) am 13. 7. 2001 den Entwurf eines Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 12 "Latente Steuern im Konzernabschluss" (E-DRS 12) veröffentlicht, auf dessen Vorschriften - falls vorhanden - ebenfalls bei den einzelnen Problemstellungen eingegangen werden soll.


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